KfW

KfWDie staatliche Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bietet mit dem Programm 274 – KfW-Kredit Erneuerbare Energien – Standard – Photovoltaik, ein speziell zur Finanzierung von Solaranlagen konzipiertes Förderprogramm an.

Hinweis: die Kredite der KfW können nicht direkt bei der KfW beantragt werden, der Kreditantrag und die anschließende Kredit-Betreuung wird immer über eine Bank/Hausbank vorgenommen!

 

Was kann mit dem KfW Solarkredit finanziert werden?

Mit dem KfW-Solarkredit (KfW-Kredit Erneuerbare Energien – Standard – Photovoltaik / Programm 274) können Anlagen zur Stromerzeugung aus Sonnenenergie gefördert werden. Dabei kann nicht nur der Kauf und Aufbau einer neuen Solaranlage finanziert werden, sondern auch die Erweiterung einer bereits bestehenden Photovoltaik-Anlage, wenn mit dieser Modernisierung eine deutliche Leistungsverbesserung erzielt werden kann. Hierbei ist es egal, ob diese Anlage privat oder geschäftlich genutzt wird. Ebenfalls kann die Sanierung des Daches mitfinanziert werden, sofern dies aus statischen oder rechtlichen Gründen zwingend erforderlich ist, um die Solaranlage zu errichten oder zu betreiben. Förderungsvoraussetzung ist in jedem Fall, dass zumindest ein Teil des Stroms in das öffentliche Stromnetz eingespeist wird!

Mit den KfW-Darlehen können ebenfalls Windkraftanlagen an Land (on-shore), repowering-Maßnahmen, Anlagen zur Erzeugung und Nutzung von Biogas, KWK-Anlagen und Anlagen zur Wärmeerzeugung gefördert werden. Die Finanzierung von Wärmepumpen, gebrauchten Solaranlagen oder Solarthermie-Anlagen ist nicht möglich!

 

Wer kann den Solarkredit beantragen?

Die KfW-Kredit Programm 274 kann sowohl von Privatpersonen, wie auch von Unternehmen oder Organisationen beantragt werden.

 

Wie funktioniert die Beantragung des KfW-Solarkredit´s?

Zuerst benötigen Sie ein Angebot und einen Kostenvoranschlag für Ihre geplante Solaranlage. Im Anschluss beantragen Sie den KfW-Kredit über Ihre Bank/Hausbank (eine direkte Antragstellung bei der KfW ist nicht möglich!), die den Antrag an die KfW weiterleitet. Nach Prüfung durch die KfW und deren Kreditzusage, wird der Solarkredit direkt bei bzw. mit Ihrer Bank abgeschlossen.

Wichtig: Der Kreditantrag bei Ihrer Bank muss immer vor dem Vorhabensbeginn (hier: Abschluss eines verbindlichen Liefer- und Leistungsvertrags) erfolgen, bereits begonnene Solarprojekte können über die KfW nicht finanziert werden!

 

Kennzahlen des KfW Solarkredit´s

  • Solarkredite bis zu 25 Mio. Euro pro Vorhaben
  • Kreditlaufzeiten bis zu 20 Jahren möglich
  • Zinsfestschreibung bei Laufzeiten bis 10 Jahre über die gesamte Laufzeit, ab 10 Jahre Kreditlaufzeit für die ersten 10 Jahre oder die gesamte Laufzeit
  • finanziert werden bis zu 100 % der Nettoinvestitionskosten (ohne MwSt.), Eigenmittel müssen nicht zwangsläufig aufgebracht werden
  • Auszahlung des Kreditbetrages zu 100 Prozent
  • Kredit wahlweise in einer Summe oder in Teilbeträgen innerhalb von 12 Monaten nach Zusage abrufbar, eine Verlängerung der Abrufzeit ist möglich
  • ab einem Monat und 2 Bankarbeitsdaten nach Zusage wird eine Bereitstellungsprovision von 0,25 % pro Monat erhoben
  • Kreditsicherheiten, Risikoeinstufung und Zinssatz werden mit der betreuenden Bank/Hausbank ausgehandelt und vereinbart
  • Kombination mit anderen Fördermitteln möglich

 

Rückzahlung

  • bei Kreditlaufzeiten bis 5 Jahre ist ein tilgungsfreies Anlaufjahr möglich, zwischen 5-10 Jahren Laufzeit bis zu 2 tilgungsfreie Anlaufjahre, zwischen 10-20 Jahre Laufzeit bis zu 3 tilgungsfreie Jahre
  • danach gleich hohe vierteljährliche Raten, Abwicklung/Rückzahlung über die betreuende Bank
  • Sonderzahlungen bis hin zur vollständigen vorzeitigen Ablöse gegen Vorfälligkeitsentschädigung möglich

 

Zinskonditionen

Die KfW-Solarkredite können ab 1,26 % effektiver Jahreszins gewährt werden. Der Zinssatz wird kundenindividuell bonitätsabhängig und auf Basis der gewährten Sicherheiten von der jeweiligen Partnerbank ermittelt.

 

repräsentatives Beispiel für den Solarkredit der KfW

Da es sich bei den Solarkrediten der KfW um Verträge mit einem begrenzten Personenkreis auf Grund von Rechtsvorschriften in öffentlichem Interesse handelt und günstigere als die marktüblichen Bedingungen und höchstens der marktübliche Sollzinssatz vereinbart werden, entfallen die Pflichtangaben nach § 6a PangV. Die KfW gibt trotzdem folgendes Zinsbeispiel an:

Für ein Darlehen in Höhe von 50.000 Euro gelten folgende Konditionen: 1,25 % p. a. Sollzins und 1,26 % p. a. Effektivzins bei 5 Jahren Laufzeit, 1 tilgungsfreien Anlaufjahr und 5 Jahren Zinsbindung, bei Einstufung in Preisklasse A.

 

zur KfW

 

Hinweis: Die KfW bietet mit den Programmen 275 (Erneuerbare Energien – Speicher) und 271 (Erneuerbare Energien – Premium) weitere Förderprogramme auch für Solarprojekte an. Auf der Webseite der KfW finden Sie dazu weitere Informationen.

Werbung